Hauswirtschaftliche Versorgung

Unterstützung im Haushalt

Im Rahmen der Entlastleistungen §45 SGB XI der Pflegekassen, bieten wir Ihnen eine professionelle, hauswirtschaftliche Unterstützung in ihrem privaten Umfeld an. Die Leistungen könne z.B Putzen, Wäsche waschen, Bügeln etc. beinhalten. Gerne betreuen wir auch im Rahmen dieser Leistungen Ihre zu pflegenden Angehörigen, wenn sie einmal einen Termin wahrnehmen müssen und der zu Pflegende während Ihrer Abwesenheit betreut werden muss. (pflegerische Betreuung). Im Bereich der Betreuung von an Demenz erkrankten Kunden haben wir speziell weitergebildete Mitarbeiterinnen nach § 53c SGB XI, welche wir im Bedarfsfall einsetzen können. Die Versorgung kann individuell gestaltet werden. Bitte sprechen Sie uns an

 

Leistungen rund um die hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI

Die hauswirtschaftliche Versorgung stellt eine Ergänzung zur Grundpflege durch die Unterstützung im Haushalt von pflegebedürftigen Menschen dar.

Da der Gesetzgeber die häusliche Pflege generell einer Betreuung im Pflegeheim vorzieht, werden anerkannte hauswirtschaftliche Tätigkeiten entsprechend Sozialgesetzbuch von den Pflegekassen übernommen, um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, weiterhin ihr Leben in der Häuslichkeit verbringen zu können.


  • Einkaufen und Kochen


  • Reinigen und Beheizen der Wohnung


  • Spülen und Waschen


  • Trocknen und Bügeln


  • Wechseln von Kleidung und Wäsche

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