Behandlungspflege
Die Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenes Bein)
- Blutzucker Bestimmungen
- Injektionen (z.B. Insulin)
- Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
- Blutdruckkontrollen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Absaugen der Atemwege
- Katheterversorgung
- Versorgung von Trachealkanülen
- Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
- Einlauf
- Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
- Versorgung von PEG-Sonden
- und weitere verordnete Leistungen
Kosteninformation
Die Kosten für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen werden im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach §37 SGB V von der Krankenversicherung getragen. Voraussetzung ist die Verordnung der Leistungen durch einen Arzt – ein Pflegegrad ist nicht notwendig. Für den Patienten fallen nur geringe Zusatzkosten von quartalsweise 10 € Zuzahlung für die ärztliche Verordnung an (falls keine Befreiung vorhanden ist).