Behandlungspflege

Die Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.

  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenes Bein)
  • Blutzucker Bestimmungen
  • Injektionen (z.B. Insulin)
  • Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
  • Blutdruckkontrollen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Absaugen der Atemwege
  • Katheterversorgung
  • Versorgung von Trachealkanülen
  • Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
  • Einlauf
  • Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
  • Versorgung von PEG-Sonden
  • und weitere verordnete Leistungen

Kosteninformation
Die Kosten für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen werden im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach §37 SGB V von der Krankenversicherung getragen. Voraussetzung ist die Verordnung der Leistungen durch einen Arzt – ein Pflegegrad ist nicht notwendig. Für den Patienten fallen nur geringe Zusatzkosten von quartalsweise 10 € Zuzahlung für die ärztliche Verordnung an (falls keine Befreiung vorhanden ist).

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